Kreisanglerverband Uckermark - Templin e.V. Angeln verbindet!
Kreisanglerverband Uckermark - Templin e.V.  Angeln verbindet!

Gewässerverzeichnis

Verbandsvertragsgewässer der Uckermark Fisch GmbH

Liebe Mitglieder,

bitte beachtet bei den Verbandsvertragsgewässern die abweichenden Bestimmungen/ Gewässerordnungen welche vom Fischereirechtsinhaber festgelegt werden !!! Hier die für euch wichtigsten zusammengefasst:

 

1. Der Fischer hat das Vorrecht vor dem Angler, er darf in Ausübung seiner Tätigkeit nicht behindert werden.

2. Geangelt werden darf täglich 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang. (Sommerzeit beachten)

3. Von stehenden Fischfanggeräten und ständigen Fischfangeinrichtungen ist ein Abstand von mindestens 50m, von Stauwehren und Fischwehren von 100m im Umkreis einzuhalten.

4. Das Betreten und Befahren des Geleges (mit Überwasserpflanzen und/oder Seerosenbeständen bewachsene wasserseitige Uferzone) ist untersagt. Die Beangelung ist vom Ufer oder vor dem Gelege vom verankertem Boot aus gestattet. In gekennzeichneten Fischschon- und Fischschutzgebieten ist das Angeln nicht gestattet.

5. Mindestmaß bei Barsch/Rotfeder und Plötze 15cm!

6. In der Zeit vom 1. Februar bis 31. März ist die Verwendung von Köder-und Spinnangeln sowie die Köderfischsenke nicht gestattet.

7. Ist das Angeln vom Wasserfahrzeug zugelassen, muss dieses Fahrzeug während der Ausübung des Angelsports verankert sein.

 

Nachtangelberechtigungen erhaltet ihr bei der Uckermark Fisch GmbH.

 

Die Schonzeiten usw. sind gleich der Gewässerordnung des Landesanglerverbandes Brandenburg e.V.

 

Häufige Fragen zu bestimmten Gewässern: 

 

Großer Gollinsee:

Fischreirechtsinhaber: Uckermark Fisch GmbH

Bootsbefahrung: nur mit Sondergenehmigung möglich (bestimmte Anzahl an Wasserfahrzeugen). Angeln während der Vogelbrutzeit (01.03.-01.06.) nicht gestattet!

 

Großer Döllnsee:

Fischreirechtsinhaber: Kleiner Teil (an der L100 bis zur Landzunge) Landesanglerverband Brandenburg e.V.

großer Teil (von Landzunge richtung Osten) Uckermark Fisch GmbH

Bootsbefahrung: nicht gestattet! auf der gesamten Seefläche. Hotel und AV Groß Dölln haben hierfür eine Sondergenehmigung für eine bestimmte Bootsanzahl!

Das Nachtangeln am großen Teil ist untersagt, hier gilt die 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergangregelung. 

 

Habt ihr fragen? meldet euch gern bei uns!

Hier finden Sie uns:

Kreisanglerverband Uckermark-Templin e.V.
im DAFV e.V.

Sitz:

Fischerstraße 12

17268 Templin

Unsere Öffnungszeiten

jeden Mittwoch 18:00 - 19:00 Uhr, in der Geschäftsstelle Waldstr. 31, 17268 Templin, oder nach tel. Absprache.

 

Fischereischein A

nächste Anglerprüfung

Prüfungstermine:

2025

 

20.09.2025, Grunewald

25.10.2025, Milmersdorf

22.11.2025, Grunewald

Prüfungsorte:

Gaststätte "Zum Dicken"

Dorfstr. 6, 17268 Milmersdorf oder

im Landgasthof/ Steakhouse Krause, Dorfstr. 26, 17268 Grunewald

 

 jeweils um 15:00 Uhr. Änderungen werden rechtzeitig bekanntgegeben.

 

Infos und Downloads bitte auf den Button "Anglerprüfung" klicken, Antrag downloaden, ausfüllen, abschicken oder zur Prüfung mitbringen.
Die Prüfungsgebühr beträgt: 25,00 €.
BITTE PASSEND MITBRINGEN!

 

Mindestalter:           14 Jahre

 

Bei ausreichend Bedarf, wird dort ein Vorbereitungskurs von 09:00 bis 14:30 Uhr angeboten. Anmeldungen bitte ausschließlich per E-Mail unter Kontakt.  Bitte Name, Adresse und Geburtsdatum sowie ob Wunsch zur Teilnahme am Lehrgang besteht, angeben.

ACHTUNG!

Prüfungsabnahme nur nach vorheriger Anmeldung!

 

 

 

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