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Am Samstag den 14.03.26 hat der KAV-Templin zum diesjährigen Kreisverbandstag geladen. Unsere Vereine waren sehr gut vertreteten und der Vorsitzende Heinz Feldmann eröffnete den Verbandstag. Viele Neuigkeiten, Informationen und konstruktive Diskusionen wurden geführt. Für unseren Vorsitzenden und uns, ist natürlich immer die Ehrung einiger Mitglieder ein ganz besonderer Tagesordnungspunkt. Wir bedanken uns bei der Gaststätte "Zum Dicken" für den Veranstaltungsort und die leckeren Speisen. Allen Vereinen wünschen wir ein tolles Angeljahr und danken für eure unermütliche Arbeit in der Natur und den Gewässern !!!
Wie ihr sicherlich alle wisst liegen viele Gewässer in der Uckermark und im Breich des KAV-Templin in Naturschutzgebieten. Diese haben unterschiedlichste Verordnungen die nicht immer zur Freunde der Anglerschaft sind. In der nachfolgenden Liste sieht man einige Gewässer mit entsprechenden Gewässern.
Das Führen und die Abgabe von Fangbelegen, gehört lt. DAFV Gewässerordnung zu den Pflichten eines jeden Anglers. Trotzdem wird diese Verpflichtung noch immer von vielen Anglern eher stiefmütterlich behandelt. Dabei wird der eigentliche Sinn oft nicht erkannt. Die Fangbelege dienen einer kontinuierlichen Bestandskontrolle, für eine ökonomisch und ökologisch sinnvolle Gewässerbewirtschaftung. Hier ein Beispiel:
Werden für einen See keine Fangbelege abgegeben, geht man davon aus, dass dort keine Fische gefangen wurden und die Besatzmengen, abzüglich natürlicher Abgänge, noch vorhanden sind. Ein erneuter Fischbesatz, im gleichen Umfang ist daher nicht notwendig, ja sogar schädlich für das Gewässer und den Fischbestand.
Ein Überbesatz führt zu Kleinwüchsichkeit bei Fischen und zunehmender Eutrophisierung des Gewässers. Der See droht umzukippen.
Daher appelliere ich an alle Angler, das Fangbuch ordentlich und wahrheitsgemäß zu führen, sowie die Fangbelege bis spätestens 31.12. des laufenden Jahres beim Vorstand des jeweiligen Vereines abzugeben.
Wird ein kapitaler Fisch gefangen, hat niemand zu befürchten, dass Massen von Anglern in diesem Gewässer einfallen. Die Fangbelege werden nicht veröffentlicht. Sie
sind nur Hilfsmittel für einen sinnvollen Fischbesatz, der letztendlich über Mitgliedsbeiträge finanziert wird.
Seit einiger Zeit gibt es auch eine App für Angler. Eine der interesanten Funktionen ist der Gewässerscan. Vorausgesetzt ist die GPS- Tauglichkeit des Handy's. Mit ihr kann man feststellen, um was für ein Gewässer es sich handelt und wer der Fischereiausübungsberechtigte ist. Weitere Funktionen sind geplant, wie: Gewässertyp und Tiefe, Hauptfischarten und Besonderheiten.
Die App informiert über geltende Schonzeiten und Mindestmaße sowie das aktuelle Gewässerverzeichnis.
Eure Fangmeldungen könnt ihr dort völlig unkompliziert und papierlos vornehmen.
Eine Praktische Sache!
Hier findest Du die App: https://play.google.com/store/apps/details?id=lavb.daten&hl=de